Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I betreffend Airbus Defence and Space GmbH im Zusammenhang mit dem Verkauf von Eurofighter Kampfflugzeugen an die Republik Österreich im Jahre 2003 sind beendet. Ergebnis der seit 2012 andauernden Ermittlungen ist, dass sich der Verdacht der Bestechung nicht bestätigt hat.
Zur Beendigung des Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft München I einen Bußgeldbescheid gemäß Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in Höhe von € 81,25 Mio. erlassen. Der Betrag setzt sich zusammen aus einer Geldbuße von € 250.000 und einer Vorteilsabschöpfung von € 81 Mio. Airbus Defence and Space GmbH hat den Bescheid akzeptiert.
Der Bescheid basiert auf dem Vorwurf einer fahrlässigen Aufsichtsverletzung durch nicht identifizierte frühere Mitglieder des Managements von Airbus Defence and Space GmbH. Der Bescheid stützt sich auf die Annahme, wonach einzelne frühere Mitglieder des Managements es versäumt hätten, angemessene interne Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass Mitarbeiter Zahlungen an Business Partner ohne nachgewiesene dokumentierte Gegenleistung ausführen.
Andererseits anerkennt der Bescheid ausdrücklich die erheblichen Bemühungen seitens Airbus und seines Managements zur Verbesserung der Ethics & Compliance Organisation, die zur Schaffung einer neuen Compliance-Kultur und eines ernst zu nehmenden Compliance-Programms geführt haben.
Seit Beginn der Ermittlungen hat Airbus mit der Staatsanwaltschaft München I vollumfänglich zusammengearbeitet. Insbesondere hat Airbus im Jahre 2014 der Staatsanwaltschaft München einen von der Rechtsanwaltskanzlei Clifford Chance erstellten, unabhängigen Sachverhaltsbericht zur Verfügung gestellt.